Halbe Versandkosten bei Budoten!
Bis einschließlich Sonntag, den 10. Juni 2007 zahlen Sie auf alle eingehenden Bestellungen nur die halben Versandkosten. Nutzen Sie diese besondere Gelegenheit und sparen Sie bares Geld!
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Neue Funktionen + mehr Übersicht
Wir haben unseren Shop wieder einmal gründlich überarbeitet. Das Design ist im Wesentlichen gleich, jedoch haben wir sehr großen Wert auf Übersichtlichkeit und Funktionalität gelegt. Viele neue Funktionen arbeiten im Hintergrund und helfen beim Suchen und Abschließen des Bestellvorgangs.
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Über 800 Sonderangebote und Schnäppchen
Wir haben diesmal für Sie über 800 Artikel in unserer Schnäppchenecke. Nutzen Sie die sagenhaften Preisvorteile!
Zu den Sonderangeboten
Erlaubt der Arbeitgeber die Nutzung des privaten Pkw für Dienstfahrten, muss er in der Regel auch für entstandene Schäden haften.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil bestätigt, dass der Arbeitnehmer einen "Aufwendungsersatzanspruch" wegen Beschädigung seines PKW gegenüber seinem Arbeitgeber hat. In der Praxis bedeutet das, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG, AZ. 8 AZR 701/05)
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Ricarda Reitzenstein
Budoten Marketing 03533-519510
info@budoten.com
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